Buchungsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen WALKS-4-U GmbH, Ueli Hintermeister, 8910 Affoltern a.A., (Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler) und dem Reiseteilnehmer. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen geregelt.

1. Anmeldung, Zahlung

Nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von CHF 250.– pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente erhalten Sie 8 bis 10 Tage vor Abreise, in jedem Fall erst nach Eingang Ihrer Restzahlung.

2. Rücktrittsbedingungen/Änderungen

2.1. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, so sind wir berechtigt, die Reise auch kurzfristig zu annullieren. In diesen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 
2.2. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Bis zum Beginn der Annullierungsfrist von 30 Tagen vor Reisedatum erheben wir für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.– pro Auftrag. Erfolgt der Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebeginn, müssen wir folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben:
29–15 Tage: 25% des Arrangementspreises
14–8 Tage: 50% des Arrangementspreises
7–1 Tage: 80% des Arrangementspreises
Am Abreisetag: 100% des Arrangementspreises

3. Versicherungen

Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reisehilfeversicherung ist zu empfehlen.

3.1. Annullierungskostenversicherung
Diese Versicherung deckt den Reiseteilnehmern in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt die vertraglich geschuldeten Kosten bei Annullierung aus zwingenden Gründen.

3.2. Reisehilfeversicherung
Bei Ereignissen während der Reise (schwere Krankheit, Unfallusw.) deckt die Reisehilfeversicherung die Extrarückreisekosten, allfällige Mehrkosten, Rettungs- und Heimschaffungskosten gemäss den Versicherungsbedingungen.

3.3. Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen
Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen sind Sache des Reiseteilnehmers. Bitte achten Sie auf Deckung «weltweit».

4. Haftung

4.1. Als Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebots eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt der Drucklegung sowie eine gewissenhafte Erbringung der darin aufgeführten Leistungen. Wir garantieren Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen, sowie eine fachmännische Organisation Ihrer Reise.
 
4.2. Wir verpflichten uns, dem Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine vereinbarte Leistung ganz oder teilweise ausfällt und wenn es nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Diese Entschädigung kann keinesfalls den vereinbarten Arrangementpreis der Reise überschreiten. Wegfall von zugesicherten Leistungen gibt dem Teilnehmer keinen weitergehenden Anspruch, insbesondere nicht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Versäumnis Ihrerseits vor oder während der Reise sowie infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, Wetter, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
 
4.3. Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten usw.), besteht kein Anspruch auf Vergütung.
 
4.4. Die Leistungsträger wie Flug- und Schiffsgesellschaften, Busunternehmen sowie andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer.
 
4.5. Bei Personenschäden, Unfällen und Erkrankungen, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, übernehmen wir die Haftung, ausser der Schaden sei ohne unser Verschulden, absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben in internationalen Abkommen festgelegte Haftungslimiten. Für Schäden, die Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Bus, Schiff usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Bestimmungen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Sportaktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil.
 
4.6. Bei Sachschäden, Diebstahl oder Verlusten, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist unsere Haftung auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Bei Sachschäden, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Bus, Schiff usw.) entstehen, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Gepäckversicherung.
 
4.7. Wir garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge.

5. Beanstandungen, Reklamationen

Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Reiseleiter und/oder Leistungsgeber bekannt geben. Diese werden sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach der Rückkehr von der Reise schriftlich dem Reiseveranstalter zu melden.

6. Programmänderungen

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaft, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände und/oder die Situation im Reiseland dies erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn werden Sie sofort über die Änderung informiert. Sind Änderungen während der Reise notwendig (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportführern, neuer staatlicher Bestimmungen, die nicht vorhergesehen werden konnten), so sind wir bestrebt, in Ihrem Interesse die beste Ersatzleistung zu finden und Reiseroute und Programm wenn immer möglich beizubehalten. Aus diesen Gründen verursachte Mehrkosten sind in der Regel durch die Reisehilfeversicherung gedeckt; in Jedem Fall gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.